Mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz (Notleiter) Aluminium blank 19,96m - 510270

Mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz aus Aluminium
Die mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz bietet eine sichere und zuverlässige Lösung für Notleiteranlagen. Gefertigt aus hochwertigem Aluminium, ist diese Notleiter ideal für Einsatzbereiche, in denen Notfälle eintreten können und eine schnelle Evakuierung notwendig ist.
Technische Spezifikationen
- Leiterlänge inklusive Ausstiegsholm: 19,96 m
- Steighöhe: 18,76 m
- Maximale Belastbarkeit: 150 kg
- Material: Aluminium
- Bauart: Mehrzügig
- Tritt-Ausführung: Sprossen
Sicherheitsmerkmale
Die Steigleiter ist mit einem Rückenschutz ausgestattet, um die Sicherheit während der Benutzung zu gewährleisten. Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind Haltevorrichtungen an Ein-, Aus- und Überstiegen erforderlich. Zudem müssen Antritts- und Austrittsmaße den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen.
Montage und Installation
Für die Montage der Steigleiter sind Werkzeuge erforderlich. Bei der Planung und Installation ist die Einbindung der zuständigen Brandschutzdienststelle notwendig, um eine sichere Nutzung zu gewährleisten. Die Notleiter sollte auf tragfähigen und gesicherten Flächen enden, die als Fluchtwege vorgesehen sind.
Zubehör und Erweiterungen
- Leiterteil Alu blank mit 7, 10 oder 13 Sprossen
- Rückenschutzbügel und -streben in verschiedenen Ausführungen
- Wandhalter in starrer und verstellbarer Ausführung
- Steigschutzschienen und Verbindungselemente
- Ausstiegsholme und Umsteigeplattformen
- Bodenbefestigungen und Sicherungsschienen
Produktkategorie
Die Steigleiter gehört zur Kategorie der mehrzügigen Steigleitern gemäß DIN 14094-1 und ist speziell als Notleiter konzipiert.
Verwendungszweck und Einsatzmöglichkeiten
Diese Steigleiter eignet sich hervorragend für Notleiteranlagen, bei denen eine sichere und schnelle Evakuierung im Gefahrenfall erforderlich ist.
Wichtige Hinweise
Steigschutz ist als Absturzsicherung nicht zulässig. Ein Nachweis der Tragfähigkeit des Untergrunds muss vorliegen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Alle baulichen Maßnahmen sollten durch einen Sachverständigen für Standsicherheit überprüft werden.
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