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Gerüste Rollgerüste oder Klappgerüste
Wenn eine hohe Arbeitshöhe erforderlich ist und Leitern nicht als sicherer Arbeitsplatz geeignet sind, werden oft Gerüste verwendet. Es gibt eine Vielzahl von Rollgerüsten und Klappgerüsten für jeden Bedarf auf dem Markt. Die Sicherheit beim Arbeiten wird durch eine große Arbeitsplattform und ein Geländer an allen Seiten gewährleistet. Gerüste und Leitern können online schnell miteinander verglichen werden, um Arbeitshöhe und andere Merkmale zu berücksichtigen.
Es gibt verschiedene Arten von Baukonstruktionen, die als Gerüste bezeichnet werden. Diese werden aus unterschiedlichen Bauteilen erstellt und dienen für unterschiedliche Zwecke, je nachdem wie sie genutzt werden sollen. Es gibt Arbeitsgerüste, Traggerüste und Schutzgerüste, die entweder als Fassadengerüst, Raumgerüst oder Fahrgerüst aufgebaut werden können. Je nach Art der Tragstruktur werden sie als Standgerüst, Hängegerüst oder Konsolgerüst bezeichnet. Es gibt auch fahrbare Arbeitsbühnen, die ähnlich wie Gerüste funktionieren, aber in einer anderen Normreihe geregelt sind.
Gerüste aufstellen - Wer darf was?
Gerüste dürfen nur unter der Überwachung einer fachkundigen Person und von qualifizierten Mitarbeitern auf-, ab- oder umgebaut werden. Die genauen Bestimmungen variieren je nachdem, ob das Gerüst unter die Normenreihe DIN EN 12811 bzw. die DIN 4420-3 fällt oder ob die DIN EN 1004-1 angewendet wird. Bei den erste genannten Normen handelt es sich um "große" Gerüste, die von spezialisierten Gerüstbauunternehmen oder entsprechend ausgebildetem Personal geplant, berechnet und aufgebaut werden müssen. Für Roll- und Klappgerüste, die als bewegliche Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Teilen gemäß DIN EN 1004-1 gelten, müssen alle Arbeiten von Personen mit ausreichender Fachkompetenz überwacht oder durchgeführt werden, um einen ordnungsgemäßen und sicheren Ablauf zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass die Arbeiter angemessen eingewiesen werden.
Anforderungen an Kleingerüste
Der derzeitige Stand der Technik für Kleingerüste in Deutschland unterscheidet sich in einigen wichtigen Aspekten von der DIN EN 1004-1 für fahrbare Arbeitsbühnen. Normalerweise sind bei Kleingerüsten bis zu einer Plattformhöhe von 1,0 m keine Absturzsicherungen erforderlich. Bei einer Plattformhöhe über 1,0 m wird mindestens ein Handlauf auf allen Seiten als Seitenschutz gefordert. Während bei fahrbaren Arbeitsbühnen gemäß DIN EN 1004-1 ein interner Aufstieg innerhalb der Konstruktion vorgeschrieben ist, ist bei Kleingerüsten auch ein externer Aufstieg erlaubt. Die Sicherheit gegen Kippen beim externen Aufstieg muss vom Hersteller durch entsprechende Prüfungen nachgewiesen werden. Obwohl Kleingerüste relativ einfach auf- und abgebaut werden können, muss der Hersteller eine Aufbau- und Verwendungsanleitung bereitstellen, die alle sicherheitsrelevanten Anforderungen für den bestimmungsgemäßen Gebrauch, den Auf-, Um- und Abbau sowie den Transport und die Lagerung enthält.
Standhöhe und Arbeitshöhe
Um die geeignete Leiter oder das passende Gerüst auszuwählen, ist es wichtig, die spezifischen Gegebenheiten und die erforderliche oder gewünschte Arbeitshöhe zu berücksichtigen. Hierbei kann die folgende Formel helfen: Die Standhöhe plus 2 Meter ergibt ungefähr die erforderliche Arbeitshöhe. Es ist auch wichtig, die individuelle Körpergröße zu berücksichtigen.